Portrait
Gesetzliche Grundlage
Die Ortsgemeinde Benken ist dem Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen unterstellt. Dieser Erlass regelt die Grundzüge der Organisation und des Finanzhaushalts der Gemeinden sowie die politischen Rechte ihrer Bürgerschaft und die Aufsicht des Kantons über die Gemeinden.
Art. 12 a GG
Ortsgemeinden: Leistungen für öffentliche Zwecke
Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.
Die Ortsgemeinde Benken finanziert ihren Haushalt mit eigenen Ressourcen und generiert keine Steuereinnahmen.
Ortsgemeinde Benken
Die Ortsgemeinde Benken erbringt Leistungen zum Wohl der Bevölkerung in Benken und trägt zu einer positiven Dorfentwicklung bei. Sie verfolgt Geschäftstätigkeiten mit Gewinnorientierung zur Sicherstellung nachhaltiger Leistungen.
Der Ortsverwaltungsrat ist überzeugt, dass ein vielseitiges und kreatives Zusammenleben in der Gemeinde ohne funktionierende Vereine kaum vorstellbar ist. Deswegen werden die Benkener Vereine und Institutionen alljährlich mit gesamthaft rund Fr. 20‘000 unterstützt.
Dazu kommen etliche Anlässe und Veranstaltungen im Bereich Sport, Kultur, Bildung, Gesellschaft und Natur, die mit einmaligen Beiträgen unterstützt werden.
Mit der kostenlosen Landnutzung des Rietsportareals legt die Ortsgemeinde einen wichtigen Grundstein für ein aktives Vereinsleben.
Ebenfalls leistet die Ortsgemeinde substanzielle Beiträge in Form von Unterhalt der Waldungen, Wald- und Rietstrassen sowie Feuerstellen und Spielplätzen. Mit diesem Unterhalt ermöglicht sie Wohnraum einer vielfältigen Artenvielfalt von Tieren und Natur sowie Erholungsraum für uns Menschen.
Auch erbringt die Ortsgemeinde mit ihrem eigenen Altersheim Tschächli Leistungen für betagte Menschen durch Betreuung und Pflege.
Die Ortsgemeinde Benken als wichtiger Arbeitgeber
Die Ortsgemeinde ist mit 45 Angestellten ein wichtiger Arbeitgeber und sorgt für Fachkräftenachwuchs im Bereich Forst und Pflege.
Historisches Gedächtnis
Die Ortsgemeinde darf mit ihrem Archiv, mehrere Jahrhunderte zurückblickend, als historisches Gedächtnis bezeichnet werden.